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Vergütung für eingespeiste Elektrizität

Machen Sie aus überschüssiger Energie echten Mehrwert!

Vergütung der eingespeisten Energie

Ab 2026 richtet sich die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE) und wird vierteljährlich angepasst. Die regelmässige Anpassung der Vergütung sorgt dafür, dass Marktentwicklungen zeitnah berücksichtigt werden und sowohl Produzenten als auch Abnehmer von einer transparenten und nachvollziehbaren Preisgestaltung profitieren.

 

Bei tiefen Preisen wird die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung automatisch angewendet, jedoch nur für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 150 kW. Die Mindestvergütung stellt eine wichtige Absicherung dar, insbesondere in Phasen niedriger Strompreise, und trägt damit zur Stabilität und Planbarkeit von Investitionen bei.

 

Weitere Informationen finden sich im Preisblatt «Vergütung und Tarife für Stromproduktionsanlagen» sowie in den Fragen und Antworten am Ende dieser Seite.

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Optionale Zusatzerlöse für PV-Anlagen ab 2027

Ab 2027 besteht für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen im Versorgungsgebiet der WaZ die Möglichkeit, neben der regulären Einspeisevergütung zusätzliche Erlöse durch den Verkauf von Herkunftsnachweisen (HKN) zu erzielen.

Für jede eingespeiste Kilowattstunde kann ein Herkunftsnachweis erstellt werden. Dieser bestätigt die Energieart (z. B. Solarstrom), die Herkunft der Energie und den Zeitpunkt der Einspeisung.

Betreiberinnen und Betreiber einer beglaubigten Photovoltaikanlage können diese Nachweise ab 2027 freiwillig an die WaZ verkaufen und dadurch zusätzliche Einnahmen generieren.

Die Vergütung für die HKN beträgt ab 2027 2.0 Rp./kWh (exkl. MWST), vorbehältlich einer gegebenenfalls geltenden gesetzlichen Anrechen-barkeitsgrenze.

Voraussetzungen für den HKN-Verkauf an die WaZ

Die Photovoltaikanlage

  • ist offiziell beglaubigt und im Schweizer HKN-System (Pronovo AG ) registriert
  • ist bereits in Betrieb und hat eine installierte Leistung von über 2 kW
  • nimmt keine Förderinstrumente in Anspruch (EVS/KEV)

Der Betreiber verpflichtet sich, den überschüssigen Strom ausschliesslich an die Werke am Zürichsee AG zu liefern und vergüten zu lassen. Gleichzeitig wird der Eigenbedarf der Anlage ausschliesslich über die WaZ gedeckt. 

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Rückliefervergütung und zu Messtarifen

Wie wird die Einspeisung ins Verteilnetz vergütet?

Ab 2026 wird die Vergütung für eingespeisten Strom stärker an den Marktpreis gekoppelt. Als Basis dient der Referenz-Marktpreis, der anhand des durchschnittlichen Marktpreises gewichtet nach dem Einspeiseprofil pro Technologie festgelegt und vom BFE (www.bfe.admin.ch) veröffentlicht. 

Der Marktpreis unterliegt Schwankungen und ist im Sommer in der Regel tiefer als im Winter. Für eine optimale Wirtschaftlichkeit empfiehlt sich die Maximierung des Eigenverbrauchs sowie der Einsatz von Speichern oder die Teilnahme an einer LEG zur lokalen Vermarktung der Produktion.

Mindestvergütung: Bei tiefen Marktpreisen gilt für Photovoltaikanlagen unter 150 kW eine Mindestvergütung (siehe Preisblatt für mehr Details).

Wie oft erhalte ich die Gutschrift für die Einspeisung?

Die Gutschrift erflogt vierteljährlich, in der Regel spätestens zwei Wochen nach der Publikation des Referenz-Marktpreises durch das BFE.

Und wenn ich den Strom an jemand anderen verkaufen will?

Die WaZ ist diesbezüglich umgehend zu informieren (E-Mail an energiewirtschaft@werkezuerichsee.ch). Eine Beendigung der Abnahme durch die WaZ ist jeweils auf Quartalsende möglich, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Bei einer Abnahme durch Dritte entfallen die Vergütungen durch die WaZ.

Die häufigsten Fragen und Antworten zu den Herkunftsnachweisen (HKN)

Was sind Herkunftsnachweise

Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen. Dies geschieht, indem bei der Stromproduktion Herkunftsnachweise generiert werden, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.

Für jede Kilowattstunde Strom, die erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Der HKN ist vom physischen Stromfluss entkoppelt und wird losgelöst als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Der HKN dient somit als rein buchhalterische Grösse, die aufzeigt, wie sich die Stromproduktion der Schweiz zusammensetzt.

Über das Herkunftsnachweissystem gelangt der HKN vom Anlagenbetreiber, direkt oder über einen Händler, zu einem Stromlieferanten. Der Stromlieferant entwertet diese HKN. Nur mit dieser Entwertung dürfen die Mengen und Energieträger, die sich in Form von Zertifikaten auf dem Konto des Stromlieferanten befinden, in der Stromkennzeichnung ausgewiesen werden. Entwertete HKN stehen im Herkunftsnachweissystem nicht mehr für weitere Aktivitäten zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie unter pronovo > Herkunftsnachweise

Kann ich die HKN nur der WaZ verkaufen oder auch an Dritte?

Der Handel der HKN und des Stroms ist entkoppelt. Grundsätzlich können die HKN an einen Dritten verkauft werden.

Bin ich verpflichtet einen Abnehmer für die HKN meiner Anlage zu finden?

Nein. Ohne Abnahmevertrag für Ihre HKN verbleiben diese auf ihrem Pronovo-Konto.

Was sind die Eingabefristen für die HKN Abnahme

Sind alle Voraussetzungen für die Abtretung erfüllt, dann werden die Herkunftsnachweise unter Einhaltung der Eingabefristen ab dem folgenden Quartal abgenommen.

Eingabefristen des Antrags:

  • 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
  • 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
  • 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
  • 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober

Massgebend für die Eingabefrist ist das Empfangsdatum.

 

Bekomme ich automatisch einen Herkunftsnachweis für meinen Solarstrom?

Bitte beachten Sie, dass ein Herkunftsnachweis (HKN) für Solarstrom nicht automatisch ausgestellt wird. Um einen HKN zu erhalten, muss die Solaranlage bei Pronovo registriert werden. Nach erfolgter Registrierung wird für jede produzierte Kilowattstunde (kWh) Solarstrom ein HKN ausgestellt. Dieser Nachweis kann sowohl für den Eigenverbrauch als auch für den Verkauf verwendet werden.