Vergütung der eingespeisten Energie
Ab 2026 richtet sich die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE) und wird vierteljährlich angepasst. Die regelmässige Anpassung der Vergütung sorgt dafür, dass Marktentwicklungen zeitnah berücksichtigt werden und sowohl Produzenten als auch Abnehmer von einer transparenten und nachvollziehbaren Preisgestaltung profitieren.
Bei tiefen Preisen wird die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung automatisch angewendet, jedoch nur für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 150 kW. Die Mindestvergütung stellt eine wichtige Absicherung dar, insbesondere in Phasen niedriger Strompreise, und trägt damit zur Stabilität und Planbarkeit von Investitionen bei.
Weitere Informationen finden sich im Preisblatt «Vergütung und Tarife für Stromproduktionsanlagen» sowie in den Fragen und Antworten am Ende dieser Seite.