Eine EVG ermöglicht es allen Parteien einer oder mehreren Liegenschaften, den Strom einer Photovoltaikanlage vor Ort zu
nutzen. Dies fördert die lokale Stromerzeugung und senkt die Energiekosten. Die Umsetzung einer EVG erfordert sorgfältige Planung
und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.
In einer EVG schliessen sich verschiedene Parteien – wie Unternehmen und Privathaushalte– zusammen, um ihre Stromproduktion und -verbrauch gemeinsam zu bündeln. Die Erzeugung des Stroms innerhalb der EVG sowie der Verbrauch der einzelnen Teilnehmer werden in kurzen Abständen erfasst, so dass der Eigenverbrauch im richtigen Verhältnis aufgeteilt werden kann.
Die Verantwortung für die Messung und Abrechnung liegt bei der Werke am Zürichsee AG (WaZ). Sollte die produzierte Energie nicht ausreichen, stellt die WaZ sicher, dass alle Teilnehmer zuverlässig mit Strom aus dem Netz versorgt werden.
Seit Januar 2025 kann die EVG über den eigenen Netzanschluss hinaus erweitert werden, was die Bildung einer virtuellen EVG ermöglicht. Hierbei wird eine virtuelle Messung definiert, an dem sowohl der gesamte Stromverbrauch der Gemeinschaft als auch die Rücklieferung überschüssiger Produktion ermittelt werden. Diese Ermittlung erfolgt rechnerisch durch die Werke am Zürichsee AG.
Höherer Eigenverbrauchsanteil – Höhere Rentabilität
Mit einer EVG kann Solarstrom direkt vor Ort verbraucht werden. Für den Produzenten bedeutet das weniger Überschussproduktion ins Verteilnetz, die mit unsicherer Vergütung behaftet ist.
Kostenersparnis durch günstigen Solarstrom
Für die Teilnehmer der EVG entfallen für den Eigenverbrauchsanteil die Netznutzungsgebühren und die Abgaben. Damit ist der «Solarpreis» in der Regel günstiger als der lokale Stromtarif.
Attraktivität und Nachhaltigkeit der Liegenschaft erhöhen
Eine PV-Anlage erhöht die Attraktivität der Liegenschaft und kann den Marktwert der Immobilie steigern.
Verlässlich: Messung, Ablesung
Die Werke am Zürichsee AG installiert geeignete Messgeräte und übernimmt verlässlich ihren Betrieb sowie die Erfassung der Messdaten.
Unkompliziert: Abrechnung, Inkasso
Die Werke am Zürichsee AG unterstützt Sie mit der Abrechnung Ihrer EVG, damit Sie sorgenfrei von grünem, lokal erzeugten Strom profitieren.
Mindestens eine Stromerzeugung (PV-Anlage)
Eine EVG muss mindestens eine Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, betreiben.
Mindestens zwei Teilnehmer
Mindestens zwei Teilnehmer, die sich im gleichen Gebäude befinden oder am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind, sind erforderlich.
Messgeräte
Geeignete Zähler mit 15-minütiger Erfassung sind notwendig, um den erzeugten Strom präzise zu messen und abzurechnen. Diese werden von der Werke am Zürichsee AG bereitgestellt und betrieben.
Prüfung – Verträge
Die WaZ-OnSite-Dienstleistungen der Werke am Zürichsee AG werden vertraglich geregelt. Zuvor wird geprüft, ob die regulatorischen Vorgaben erfüllt sind.
Adresse
Werke am Zürichsee AG
Freihofstrasse 30
8700 Küsnacht
Telefon: 043 222 32 32
E-Mail: info@werkezuerichsee.ch
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag
8.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Freitag
8.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Hotline für Notfälle
Rund um die Uhr – 365 Tage im Jahr
Für Notfälle ausserhalb der Geschäftszeiten
043 222 32 22
Für Notfälle innerhalb der Geschäftszeiten
043 222 32 32
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